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Sonntag, 4. Januar 2009

Kapitel 4.4

Aus der Prüfungsordnung: „Die Dissertation muss eine die Forschung fördernde, selbständig verfasste wissenschaftliche Abhandlung sein.“

Freitag, 2. Januar 2009

Kapitel 4.2

Aus der Prüfungsordnung: „Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.“