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Sonntag, 4. Januar 2009
Kapitel 4.4
Aus der Prüfungsordnung: „Die Dissertation muss eine die Forschung fördernde, selbständig verfasste wissenschaftliche Abhandlung sein.“
Freitag, 2. Januar 2009
Kapitel 4.2
Aus der Prüfungsordnung: „Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.“
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